Praxis für Psychotherapie und Alternativmedizin
Angret Weber
Informationen zur Kostenübernahme
durch die gesetzliche Krankenkasse
Die Kostenübernahme für eine Psychotherapie bei einem Heilpraktiker durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie in absehbarer Zeit keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten in Ihrer Nähe bekommen, dann können Sie über Ihre Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung für die therapeutische Intervention bei einem Heilpraktiker mit staatlicher Zulassung beantragen.
Der § 13 II SGB V Sozialgesetzbuch gibt folgende Regelung vor: „Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“ Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen.
Für den erforderlichen Nachweis notieren Sie sich bitte Namen und Adressen als auch den Tag der Anfrage, der von Ihnen kontaktierten Kassen-Therapeuten, die keinen Therapieplatz in naher Zukunft UND zumutbarer Entfernung anbieten kann.
Reichen Sie die Liste zusammen mit einem entsprechenden Schreiben und dem Betreff: "Antrag auf Kostenübernahme einer ganzheitlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetzt gemäß § 13 II SGB V" bei Ihrer Kasse ein. Die Kosten werden erst ab Erstattungsdatum übernommen. Bis dahin müssten Sie mit einer Therapie warten ODER die Kosten aus eigener Tasche bezahlen.
Angret Weber | Diplom-Psychologin und Heilpraktikerin | Varziner Strasse 8-1 | 12161 Berlin | Tel. 0173 4286882 | praxis@angretweber.de
Folgenden Hinweis sollten Sie aufmerksam lesen und bei Ihrer Entscheidungsfindung unbedingt berücksichtigen:
Übernimmt eine Krankenkasse Ihre Therapiekosten (egal ob Facharzt oder Heilpraktiker), sind Sie durch die Stellungnahme/Empfehlung Ihres behandelnden Arztes psychisch krank.
Daher werden Sie mit einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse in eine sog. Risikogruppe eingestuft - das bedeutet z.B. bei Abschlüssen von Lebensversicherungen, Krankenzusatzversicherungen usw., dass Sie mit teils sehr hohen Risikoaufschlägen rechnen müssen ODER die eine oder andere Gesellschaft Sie als Versicherungsnehmer sogar ablehnt. Manche Berufsgruppen wie z.B. Lehrer, werden von der Verbeamtung auf Lebenszeit ausgeschlossen.
Überlegen Sie wie folgt: ...falls Ihnen für Ihre derzeitige (Lebens-)Situation/Problematik einige lösungsorientierte Gespräche und/oder Elemente aus der Kurzzeittherapie ausreichend erscheinen, tragen Sie die Therapiekosten lieber selbst.